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Jubiläums - Jahreshauptversammlung am: 01.12.2023

in der Gaststätte "Schwarzer Adler"

Beginn 19:00 Uhr

Preisschafkopf am 29.12.2023

Sportheim "Alte Schule"
SV 1948 Altenschönbach e.V.
Startgebühr: 10 €


1. Preis 150,- € bar
2. Preis im Wert von ca. 100,- €
3. Preis im Wert von ca. 75,- €

Sowie weitere wertvolle Sachpreise.
Jeder Teilnehmer erhält einen Sachpreis.

Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.


Info:
01729919889, Hans-Dieter Kern
langes Blatt, mit Solo und Wenz,  Plus Punkte

Web: www.sv-altenschoenbach.de

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Unser Hygieneschutzkonzept für unsere Mitglieder und Gäste...

Veröffentlicht am 06.06.2020

Nach den "Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs"

Herausgeber: BLSV

Stand: 06.06.2020

 

Organisatorisches

o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei nicht Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

o Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.

o Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.

o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.

o Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.

o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.

o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.

o Unsere Indoorsportanlagen werden alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.

o Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe.

o Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit max. 20 Personen.

o Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so sind hier Markierungen angebracht, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet, sodass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist.

o Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.

o Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und Rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Masken-pflicht.

o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzichten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.

o Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer unter-sagt.

o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.


Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

o Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.

o Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.


Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport

o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warte-schlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten wer-den kann.

o Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

o Die Ausübung des Sports erfolgt in allen Sportarten (Ausnahme: Tanzen) grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

o Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung.

o Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.


Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

o Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.

o Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.

o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warte-schlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten wer-den kann.

o Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).

o Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung.

o Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.


Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

o Wettkämpfe werden nur im Freien und kontaktlos ausgetragen.

o Wettkämpfe werden nur in kontaktlosen Sportarten (z. B. Golf, Tennis, Rad) durchgeführt.

o Pro Wettkampf werden maximal 20 Personen zugelassen.

o Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.

o Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen.

 

Altenschönbach, 06.06.2020                                                   Hans-Dieter Kern (1. Vorsitzender)

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